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FWW - Die freie Wohnungswirtschaft

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Einige Vorschläge der geplanten EU-Energieeffizienzrichtlinie würden dies jedoch unmöglich machen: So wäre die von der EU geplante verpflichtende Sanierungsrate für öffentliche Auftraggeber eine unzumutbare Belastung für Vermieter und Mieter – denn die kommunalen Wohnungsunternehmen können die Kosten der energetischen Sanierung oft nicht über Mieterhöhungen refinanzieren und Mieter mit geringem Einkommen könnten eine Mieterhöhung schlichtweg nicht bezahlen. Die BSI warnt daher davor, auch noch private und gewerbliche Wohnungsunternehmen einem Sanierungszwang zu unterwerfen, um eine Wettbewerbsverzerrung am Mietwohnungsmarkt zu vermeiden, wie es derzeit sowohl auf nationalstaatlicher als auch auf europäischer Ebene diskutiert wird.
Energiesparende Modernisierungsmaßnahmen müssen für das Wohnungsunternehmen wirtschaftlich vertretbar und für die Mieter des modernisierten Gebäudes bezahlbar sein und dürfen nicht dazu führen, dass einkommensschwächere Haushalte in unsanierte Wohnungen umziehen müssen. Die BSI fordert daher, die EU-Energieeffizienzrichtlinie eindeutig so zu formulieren, dass nur die Modernisierung von Nichtwohngebäuden im Eigentum der öffentlichen Hand erfasst wird.
"Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die der Immobilienwirtschaft bei der Erreichung der Klimaschutzziele zukommt. Nicht umsonst hat Deutschland im europäischen Vergleich bereits seit Jahren eine Spitzenposition in Bezug auf das bereits erreichte Energieeffizienz-Niveau inne", erklärte der BSI-Vorsitzende. "Dabei haben sich Freiwilligkeit und Flexibilität in den Maßnahmen bestens bewährt. Eine Sanierungspflicht hingegen macht keinen Sinn." Konkrete Sanierungsvorgaben könnten auch dazu führen, dass alternative effektivere Maßnahmen nicht zum Einsatz kommen, selbst wenn sie die kostengünstigere Lösung darstellen. Deshalb fordert die BSI mehr Flexibilität, um einen Energie-Fahrplan den nationalen, lokalen und individuellen Gegebenheiten anzupassen. Weiterhin dürfen solche Fahrpläne auf keinen Fall auf umfassende Sanierungen fixiert sein, wie es derzeit noch das Europäische Parlament fordert.
Darüber hinaus appelliert die BSI an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, in seiner Sitzung am Mittwoch die Mittel für die CO2-Gebäudesanierungsprogramme in Höhe von 1,5 Milliarden Euro jährlich von 2012 – 2014 freizugeben. Außerdem sollte das Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung endlich zu einem positiven Abschluss kommen.