BFW Blitzumfrage: Neuregelung zur Störung der Geschäftsgrundlage §313BGB- Auswirkungen auf die Immobilienpraxis Willkommen bei unserer Blitzumfrage. Blitzumfrage: Gewerbemietrecht §313BGB Störung der Geschäftsgrundlage In welchem Bundesland sind die überwiegend aktiv*Select oneBerlinHamburgNiedersachsenSchleswig-HolsteinMecklenburg-VorpommernBrandenburgBremenNRWRheinland-PfalzHessenSaarlandBaden-WürttembergBayernThüringenSachsenSachsen-AnhaltSind Mieter wegen der Gesetzesänderung zu §313 BGB seit Dezember auf Sie zugekommen, um den Mietvertrag CORONA-bedingt anzupassen?JaNeinAnzahl der Gewerbe-Mietverhältnisse im Unternehmen insgesamt? (Bitte geben Sie eine Zahl an)Wie viele Mieter haben sich bereits bei Ihnen gemeldet? (Bitte geben Sie eine Zahl an)Was waren die konkreten Anliegen? (Mehrfachantworten möglich) Mietreduzierung durch Vertragsanpassung Stundung Ratenzahlung weitere: weitere Gründe:Haben Gewerbemieter im Januar 2021 bereits Mietzahlungen auf Basis der Gesetzesänderung eingestellt bzw. gesenkt?JaNeinFalls ja,mit vorheriger Ankündigungohne vorherige AnkündigungKonnten Sie bereits eine Einigung mit Ihrem Mieter erzielen?JaNeinFalls ja, wie haben Sie sich geeinigt? (Mehrfachantworten möglich) Stundung Ratenzahlung Mietreduzierung durch Vertragsanpassung weitere: weitere:Wurden Mietreduzierungen mit Verweis auf Unterstützungszahlungen der Bundesregierung (Überbrückungshilfen) abgelehnt?JaNeinBestehen bei Ihnen im Unternehmen CORONA-bedingte ausstehende Gewerbemietzahlungen aus dem ersten Lockdown im vergangenen Jahr?JaNeinAus der Erfahrung des ersten Lockdowns...Wie hoch war der Anteil an Gewerbemietern insgesamt, gemessen an allen Anfragen, mit denen Sie eine einvernehmliche Lösung gefunden haben? (Bitte geben Sie die Anzahl in % an)