Die neue Bundesregierung hat mit dem sogenannten „Bauturbo“ eine erste BauGB- Novelle auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Planungsverfahren insbesondere im Wohnungsbau deutlich zu beschleunigen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft, ist aber vor der parlamentarischen Sommerpause noch nicht abgeschlossen. Dennoch möchten wir Ihnen bereits jetzt einen Überblick und Ausblick geben.

Welche Änderungen sind konkret zu erwarten, etwa bei Nachverdichtung oder der Rolle der Kommunen? Und wie können sich Projektentwickler, Bauträger und Bestandshalter jetzt vorbereiten?

Für die rechtliche und praxisnahe Einordnung der geplanten Änderungen konnten wir zwei ausgewiesene Experten gewinnen:

Kerstin von Staa, Rechtsanwältin und Partnerin, GSK Stockmann, München und als Co-Referent
Dr. Martin Prothmann, Rechtsanwalt und Partner, GSK Stockmann, Stuttgart.

Sollten Sie vorab Fragen haben, senden Sie diese bitte an franco.hoefling@bfw-bund.de

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Referenten

Franco Höfling

Justiziar

BFW Bundesverband

Kerstin von Staa

Rechtsanwältin und Partnerin

GSK Stockmann München

Dr. Martin Prothmann

Rechtsanwalt und Partner

GSK Stockmann Stuttgart