11.00 – 12.00 Uhr

Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird nach dem Koalitionsvertrag eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt danach künftig keinen Mangel mehr dar.

Nun geht darum, den Koalitionsvertrag gesetzlich umzusetzen. Hierfür hat Michael Halstenberg Rechtsanwalt, Ministerialdirektor a.D. im Auftrag des BFW ein Gutachten mit 11 Regelungs- und Verfahrensvorschlägen erarbeitet. Die Ergebnisse des Gutachtens stellt er Ihnen am 05.05.2025 vor.

Das Gutachten zeigt auf, wie überhöhte baukostensteigernde Standards, die keiner möchte, einfach und rechtssicher vermieden werden können. Gerade die Initiativen der Bundesländer, wie der Regelstandard Schleswig-Holstein oder der Hamburg-Standard können so durch bundesgesetzliche Regelungen flankiert werden. Die rechtssichere Umsetzung wird gestärkt. Verträge mit Verbrauchern werden in den gesetzlichen Anwendungsbereich einbezogen.

Gerne können Sie uns Ihre Fragen vorab an franco.hoefling@bfw-bund.de zusenden. Dies hilft uns, gezielt auf die für Sie relevanten Themen einzugehen.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Anmeldung

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Referenten

Andreas Beulich

Geschäftsführer, BFW Bundesverband

Franco Höfling

Justiziar, BFW Bundesverband

Michael Halstenberg

Rechtsanwalt | Ministerialdirektor a.D. Counsel, Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB