Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser wurde am 12. Juni 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Neuregelung tritt nun sechs Monate nach der Verkündung, also am 12. Dezember 2020 in Kraft. Weitere Einzelheiten können Sie der BFW-Mitgliederinformation vom 8. Juni 2020 entnehmen, die wir an Mitgliedsunternehmen auf Nachfrage gern noch einmal versenden.