Allgemeine Geschäftsbedingungen des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Französische Straße 55, 10117 Berlin,

Stand: 31.07.2023

1. Geltungsbereich

Alle Lieferungen und Leistungen des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (nachfolgend „BFW“ genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zur Zeit der Lieferung oder Leistung geltenden Fassung. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Lieferungs- bzw. Leistungsempfängers sind unwirksam, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich durch den BFW zugestimmt. Mit Auftragserteilung erkennt der Lieferungs- bzw. Leistungsempfänger die Geltung dieser Bedingungen an.

2. Angebot/Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Geringfügige Abweichungen von der Beschreibung des Angebots gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Kunden zumutbar ist. Dies gilt besonders für den Fall von Änderungen bzw. Verbesserungen, die der Aufwertung der Ware oder Leistung dienen. Der Kunde gibt durch Auslösung der Bestellung (per E-Mail, Fax, Post) ein bindendes Angebot zum Vertragsschluss mit dem BFW ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung durch den BFW zustande, spätestens aber durch Übersendung bestellter Ware.

Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Textform.

3. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Bundesrepublik Deutschland gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. der angegebenen Versand- und Transportkosten, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die angegebenen Versand- und Transportkosten gelten für die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

4. Ticketbuchungen für Veranstaltungen

4.1 Allgemeines

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters verbindlich an.

4.2 Angebot und Anmeldung

Anmeldungen zu Veranstaltungen müssen in Textform (per E-Mail, Online-Registrierung auf den  genutzten Plattformen (DOO, Microsoft-Teams)) erfolgen. Bei Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

4.3 Datenschutzhinweise / Fotos / Filmaufnahmen / Einwilligung des Teilnehmers

Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit bedient sich der Veranstalter einer Datenverarbeitungsanlage und speichert, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen der gesetzlichen  Datenschutzregelungen zulässig, Teilnehmerdaten. Der Teilnehmer nimmt davon Kenntnis und willigt ein, dass der Veranstalter seine Daten erhebt, verarbeitet und für eigene Geschäfts- und Werbezwecke nutzt. Eine Werbung per E-Mail oder SMS oder die Weitergabe der Daten zu Werbezwecken an Dritte findet in keinem Fall statt, außer dies wird separat abgefragt und der Teilnehmer stimmt dem zu.

Der Veranstalter ist berechtigt, Ton- sowie Foto- und Filmaufnahmen des Besuchers/Veranstaltungsteilnehmers sowie seiner evtl. Begleitung, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen (Recht am eigenen Bild), herzustellen, zu vervielfältigen, zu senden, in audiovisuellen Medien (z.B. auch BFW-Social-Media-Kanäle) zu nutzen oder dies durch Dritte vornehmen zu lassen. Der Teilnehmer stimmt dem mit seiner Anmeldung ausdrücklich zu. Diese Einwilligung erfolgt unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Der Veranstalter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses für seine eigenen Werbezwecke zu verwenden.

4.4 Leistung / Teilnahmegebühren / Stornierung

Die im Leistungsangebot aufgeführte Teilnahmegebühr versteht sich pro Person – wenn nicht anders angegeben – und Veranstaltungstermin. Die zum Veranstaltungszeitpunkt geltende gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu.

Die in der Teilnahmegebühr im Einzelfall enthaltenen sonstigen Leistungen (z.B. Speisen, Getränke) ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Soweit dort nicht besonders aufgeführt, umfasst die Gebühr also ausschließlich die Teilnahme an der Veranstaltung selbst.

Eine Stornierung der Anmeldung zur Veranstaltung ist bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen zur Veranstaltung wird der gesamte Teilnahmebetrag fällig.

4.5 Leistungsänderungen des Veranstalters

Änderungen an den Leistungen des Veranstalters, z. B. Wechsel des Tagungsraums am gleichen Ort, Ersatz von angekündigten Referenten durch andere und ähnliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms, behält sich der Veranstalter vor. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung muss allerdings stets gewahrt bleiben.

4.6 Tagungsunterlagen sowie weitere Materialien

Tagungsunterlagen sowie elektronische Datenträger, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, sind in der vereinbarten Teilnahmegebühr enthalten, es sei denn, im Einzelfall ergäbe sich etwas anderes aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung. Das Urheberrecht an sämtlichen Teilnehmerunterlagen oder Datenträgern, gleich welcher Art und in welchem Format diese zur Verfügung gestellt werden, verbleibt allein dem Veranstalter und/oder dem jeweiligen Referenten, Autor oder Verlag. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Tagungsunterlagen oder Datenträger ohne ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in elektronische Medien jeglicher Art aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

5. Sonderbestimmungen Sponsoring- und Partnerverträge

5.1 Allgemeines

Mit der Vertragsunterzeichnung erkennt der Leistungsnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters verbindlich an.

5.2 Leistung / Leistungserbringung / Stornierung

Es gelten die individuellen Leistungsbeschreibungen gemäß der jeweiligen Sponsoring- bzw. Partnervereinbarung. Die Partnerangebote des Veranstalters über die Inhalte der jeweiligen Sponsoringpakete in Prospekten, Anzeigen, im Internet usw. sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich.

Wegen der  Bedingungen für die finanzielle  Leistungserbringung wird auf Punkt 6.c. dieser AGBs verwiesen. Die Bedingungen und Fristen für die Anlieferung vereinbarter Leistungen (Druckdaten, Logodaten, Ausstellungsstücke etc.) regelt die individuelle Leistungsbeschreibung laut Sponsoring- bzw. Partnervereinbarung.

Des Weiteren verpflichtet sich der Sponsor, Informations- und Auslagematerial zu den im Vertrag bzw. Angebot angegebenen Terminen an den jeweiligen Tagungsort (Hotel/Konferenzcenter) zu liefern, sofern es sich um eine vertraglich vereinbarte Leistung handelt.

Nicht rechtzeitig gelieferte Daten sind vom Veranstalter nur dann zu berücksichtigen, wenn dies technisch ohne Mehraufwand für den Veranstalter möglich ist. Anderenfalls verfällt der Leistungsanspruch des Sponsors, ohne dass die Vergütung hierdurch gemindert wird oder dem Sponsor Schadensersatzansprüche zustehen. Der Sponsor sichert ausdrücklich zu, dass er Inhaber der Urheber und  Nutzungsrechte der eingereichten Daten ist und gewährleistet, dass sämtliche Angaben zu den eingereichten Daten der Wahrheit entsprechen.

Der Sponsor sichert ferner zu, dass sämtliche durch ihn eingereichten Daten keine Rechte Dritter verletzen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Der Sponsor hat den Veranstalter unverzüglich darüber zu informieren, wenn Dritte Rechte bezüglich der eingereichten Daten geltend machen, sei es durch eine Berechtigungsanfrage, Abmahnung, gerichtliche Schritte oder Vergleichbares. Der Sponsor stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche gegenüber dem Veranstalter durch behauptete oder tatsächliche Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit eingereichten Daten entstehen. Der Sponsor übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Veranstalters einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nur dann nicht, wenn die zugrunde liegende Rechtsverletzung durch den Sponsor nicht zu vertreten ist. Der Sponsor ist auch verpflichtet, dem Veranstalter im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für die Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche und eine entsprechende Rechtsverteidigung erforderlich sind.

Der Sponsor räumt dem Veranstalter für alle zur Verfügung gestellten Daten (Fotos, Texte, Illustrationen etc.) die für die Erbringung der Vertragsleistungen erforderlichen Nutzungsrechte ein.

Exponate, Drucksachen und Werbemittel dürfen nur innerhalb der gemieteten Ausstellungsfläche ausgestellt werden. Es sind nur solche Werbemaßnahmen zulässig, die nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen oder weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veröffentlichung, die Ausgabe und das Zurschaustellen von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben können, zu untersagen und vorhandene Bestände dieses Werbematerials für die Dauer der Veranstaltung sicherzustellen.

Die genaue Platzierung der Logos und sonstiger Daten des Sponsors obliegt, soweit hierüber zwischen den Parteien keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, dem Veranstalter. Wünsche des Sponsors werden – soweit möglich – berücksichtigt; ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Die Zuteilung der Stand-Plätze bei der Veranstaltung obliegt, soweit hierüber zwischen den Parteien keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, dem Veranstalter. Besondere Platzwünsche des Sponsors werden – soweit möglich – berücksichtigt; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht. Die von dem Veranstalter im Vorhinein  zugewiesenen Plätze sind unverbindlich. Der Veranstalter ist nach Kräften bemüht, die in Aussicht gestellten Plätze auch einzuhalten. Er behält sich aber  ausdrücklich vor, dem Sponsor andere Plätze zuzuteilen, wenn dies sich vor Ort im Hinblick auf die Gesamtkoordination der jeweiligen Veranstaltung als notwendig erweist. Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz des Sponsors besteht insoweit nicht.

Ein rechtsverbindlicher Vertrag über das Sponsoring, kommt erst durch ausdrückliche  Bestätigung in Textform zustande.

Ein Rücktritt von der getroffenen Sponsoring- bzw.- Partnervereinbarung ist nach beidseitiger Vertragsunterzeichnung ausgeschlossen.

5.3 Leistungsänderungen des Veranstalters

Änderungen an den Leistungen des Veranstalters, z. B. Wechsel des Tagungsraums am gleichen Ort, Ersatz von angekündigten Referenten und jegliche ähnlichen Änderungen des Veranstaltungsprogramms, behält sich der Veranstalter vor. Der Gesamtcharakter der Veranstaltung muss allerdings stets gewahrt bleiben.

Muss die Veranstaltung aus wichtigem Grund von Seiten des Veranstalters abgesagt werden, gelten folgende Stornierungsoptionen:

1. Zeitliche oder örtliche Verlegung der Veranstaltung

  • Die getroffene Vereinbarung behält  ihre Gültigkeit. Die Leistungserbringung seitens des Veranstalters wird zu dem Ersatz-Termin erbracht.
  • Die Ersatzveranstaltung muss einen gleichwertigen Umfang wie die ursprünglich geplante Veranstaltung haben und innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach dem geplanten Zeitpunkt stattfinden
  • Die Terminfindung der Ersatzveranstaltung obliegt dem Veranstalter. Die eventuell bereits getätigten Zahlungen werden angerechnet.
  • Bereits angefallene Kosten für Drittanbieter und/oder Dienstleister (Grafikarbeiten etc.) des Vertragspartners trägt der Vertragspartner selbst.
  • Eine Auszahlung der geleisteten Summe und/oder eine Neuauflage der Leistungsvereinbarung findet nicht statt.

2. Rückzahlung

  • Die Parteien können sich darauf einigen,  dass der geschlossene Sponsoring-/Partnervertrag aufgehoben wird.
  • Die eventuell bereits getätigten Zahlungen werden dem Vertragspartner zurücküberwiesen.
  • Etwa darüber hinausgehende Zahlungs- oder sonstige Ansprüche des Vertragspartners gegen den Veranstalter werden ausgeschlossen, auch soweit sie sich auf bereits angefallene Kosten von Dritten/Dienstleistern beziehen.

6. Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

a. Die Bezahlung der Ware/der Dienstleistung kann nach Rechnungserteilung ausschließlich durch Überweisung auf das jeweils angegebene Konto des BFW erfolgen. Der Versand der Ware erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises und der Versand- sowie etwaiger anderer Kosten. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Leistungsnehmer nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Leistungsnehmer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

b. Teilnahmegebühren für Veranstaltungen werden, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, mit Erhalt der Rechnung fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen, in jedem Fall aber vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug beim Veranstalter eingehend zu zahlen.

Der Nachweis rechtzeitiger Zahlung obliegt dem Teilnehmer!

Kann der Zahlungseingang bis zum Veranstaltungsbeginn nicht festgestellt werden und wird er vom Teilnehmer nicht nachgewiesen, bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, die Teilnahme zu verweigern.

c. Vereinbarte Sponsoringleistungen für Veranstaltungen werden, soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, mit Erhalt der Rechnung fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen, in jedem Fall aber vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug beim Veranstalter eingehend zu zahlen.

Der Nachweis rechtzeitiger Zahlung obliegt dem Leistungsnehmer!

Kann der Zahlungseingang bis zum Veranstaltungsbeginn nicht festgestellt werden und wird er vom Leistungsnehmer nicht nachgewiesen, bleibt es dem Veranstalter vorbehalten, die Teilnahme zu verweigern.

d. Der Teilnehmer/Leistungsnehmer ist zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

7. Lieferung

Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten durch den Leistungsnehmer voraus. Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Leistungsnehmer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

Die Lieferung erfolgt per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. In Ausnahmefällen kann die Lieferung auf dem Postweg an die vom Kunden angegebene Adresse erfolgen.

Sollte die angegebene Post-Anschrift außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen, ist der BFW berechtigt, die tatsächlich anfallenden Versandkosten sowie etwaige Zölle oder Steuern dem Leistungsnehmer zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung in Rechnung zu stellen. Eine Verpflichtung zur Lieferung ins Ausland besteht für den BFW aber grundsätzlich nicht.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Leistungsnehmer über, wenn unsere sämtlichen Forderungen aus dem Liefervertrag, und auch solche, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, vollständig erfüllt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Eigentum erst auf ihn über, wenn er seine gesamten Leistungsverpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns erfüllt  hat.

9. Haftung und Schadenersatz

Der BFW haftet nur für Schäden, die ein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Eine etwaige weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Der BFW übernimmt keine Haftung für einen mit der Veranstaltung beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.

Für Schäden, die der Leistungsnehmer in der jeweiligen Tagungsstätte erleidet, haften sowohl der BFW als auch dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die jeweilige Hausordnung der Tagungsstätte ist zu beachten.

Der BFW  haftet auch für die eingebrachten beweglichen Sachen des Leistungsnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände etc.) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Soweit der Leistungsnehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Berlin als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

11. Änderungen und Nebenabreden

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.