Die Bundesregierung hat eine umfassende Neuausrichtung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beschlossen.
In der Folge hat die KfW zum 9. Juli 2026 eine Umstellungsphase für wesentliche Förderprogramme im Bereich der energetischen Gebäudesanierung und Heizungsförderung eingeleitet.
Betroffen sind insbesondere die Programme BEG Wohngebäude – Kredit (261), BEG Nichtwohngebäude – Kredit (263), Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458), Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459) sowie Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522). Die neuen Förderbedingungen sollen zum 21. Juli 2026 in Kraft treten.
Der BFW steht im Austausch mit Fachleuten aus Förderpraxis, Finanzierung und Energieberatung. In einer digitale Informationsveranstaltung am Montag, den 13. Juli 2026, 13 – 14 Uhr geben wir Ihnen Handlungsempfehlungen.
Begrüßung:
Andreas Beulich, Geschäftsführer BFW Bundesverband
Referenten:
Eva Ibrügger, Geschäftsführerin Delta Engerie GmbH & Co. KG
RA Franco Höfling, Justiziar/Leiter Recht BFW Bundesverband