Bau-, Miet und Wohneigentumsrecht sind stetiger Veränderung durch aktuelle Rechtsprechung unterworfen. Der BFW verfolgt diese Entwicklungen kontinuierlich und informieret und berät seine Mitgliedsunternehmen

Baurecht/Bauträgerrecht

Die seit Jahren auf verschiedenen Ebenen geführten Diskussionen, nach dem allgemeinen Bauvertragsrecht („große“ Reform seit 01.01.2018), nun auch das Bauträgerrecht weitreichend neu zu regeln hält an.

Der BFW setzt sich dafür ein, es nicht zu gesetzlichen Zwängen kommen zu lassen, die die Existenz weiter Teile der Baubranche gefährden, sondern könnten.

Mietrecht

Reformdiskussionen im Mietrecht sind zum Dauerzustand geworden. Diese Reformen sehen vielfach mietpreisrechtliche Änderungen zu Lasten von Vermieterinnen und Vermieter vor. Damit wird der dem Mietrecht immanente Interessenausgleich in Frage gestellt. Hinzukommt, dass im sozial geprägten Mietrecht bereits viele Lebenssachverhalte sehr umfassend geregelt sind. Einen zusätzlichen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht der BFW nicht. Keinesfalls ist das Mietrecht geeignet, kurzzeitige Schwankungen am Wohnungsmarkt aufzufangen. Dies gilt insbesondere für weitere mietpreisrechtliche Eingriffe.

Wohneigentumsrecht (WEG)

Das WEG regelt den Interessenausgleich zwischen den Individualrechten der Wohnungseigentümer und den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Außerdem setzt es den rechtlichen Rahmen für die Pflichten der WEG-Verwalter. Gerade vor dem Hintergrund umfangreicher Einzelfallentscheidungen der Gerichte, setzt sich der BFW dafür ein, die gesetzlichen Regelungen kontinuierlich zu evaluieren und bei Bedarf anzupassen. Es geht dabei um Rechtssicherheit und um den Erhalt von Flexibilität der Wohnungseigentümergemeinschaften.

Steuern

Realitätsnahe Abschreibungen als Anreiz für den Wohnungsbau, die Vermeidung von Substanzbesteuerung: Wir kämpfen für unsere Mitglieder als Verband mit klaren Positionen.

Themenschwerpunkte bilden dabei unter anderem: Absenkung der Grunderwerbsteuer, Grundsteuer, Erhöhung der linearen AfA und Sonder-AfA für den Wohnungsbau.

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