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Aktuelles

Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung

BGH-Entscheidung: Keine zusätzliche Toleranzschwelle durch "ca."-Zusatz bei Mietminderung wegen Wohnflächenunterschreitung

Berlin, den 11. März 2010 - Der Bundesgerichtshof hat gestern entschieden, dass bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen ist, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen "ca."-Zusatz enthält (VIII ZR 144/09).

Christian Bruch, Rechtsreferent beim BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Spitzenverband der privaten Immobilienwirtschaft, kommentiert: „Es bleibt weiterhin so, dass der genauen Angabe der Wohnfläche in Mietverträgen eine große Bedeutung weiter >>

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