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Damit scheint das geplante Zurückfahren der Mittel auf nur noch 900 Millionen Euro aufgrund der niedrigeren Einnahmen aus dem Energie- und Klimafonds vom Tisch zu sein. "Das ist ein positives Signal für die Vermieter und Mieter im Land", so der BSI-Vorsitzende. Diese Aussagen müssen jetzt aber auch haushaltspolitisch untersetzt werden. Auch wenn diese Mittel in der Gesamtschau noch nicht ausreichend sind, um die im Energiekonzept der Bundesregierung geforderte Sanierungsrate von zwei Prozent pro Jahr zu erreichen. Dazu wären eigentlich fünf Mrd. Euro jährlich erforderlich.
Gedaschko mahnte an, dass das ständige Hin und Her bei der Finanzierung der Gebäudesanierungsprogramme nun endlich ein Ende haben müsse. "Wir brauchen eine verlässliche Mittelausstattung. Die Finanzierung der KfW-Gebäudesanierungsprogramme muss stabil und auch mittelfristig belastbar sein", so der BSI-Vorsitzende. Die dauernde Verunsicherung der Marktteilnehmer behindere die Umsetzung der Energiewende erheblich. Darüber hinaus appelliert die BSI an den Vermittlungsausschuss, das Gesetz zur steuerlichen Abschreibung der energetischen Sanierung endlich positiv abzuschließen. Diese steuerliche Förderung käme vor allem Eigennutzern und kleineren Vermietern zugute. "Die Energiewende kann nur funktionieren, wenn sowohl die KfW-Förderung als auch die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für die energetische Sanierung ausreichend vorhanden sind", so Gedaschko.